Verlust der Fahrkarte
An die Eltern/Erziehungsberechtigten
aller Fahrschüler/innen
Verfahren bei Verlust der Fahrkarte
Sehr geehrte Eltern,
die Schülerjahreskarten werden in zwölf Monatsabschnitten ausgegeben.
Bei Verlust des kompletten Bogens wird eine Ersatzgebühr in Höhe von 40,00 € fällig.
Dies kann natürlich vermieden werden, wenn die jeweils restlichen Abschnitte sicher zu Hause verwahrt werden.
Verliert der Schüler/die Schülerin erstmalig einen Monatsabschnitt, so bekommt er/sie eine einmalige kostenlose Fahrtberechtigung (vorläufiger Fahrausweis) bis zum Monatsende.
Nach den Tarifbestimmungen kann nur ein einmaliger Verlust gemeldet werden. Bei nochmaligem Verlust gibt es keinen weiteren Ersatz, auch nicht in Form einer vorläufigen Fahrtberechtigung. Die erforderlichen Fahrscheine müssen dann selbst beim Verkehrsträger gekauft werden.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Greber, Rektorin P. Hanne, Konrektorin