Notbetreuung an Schulen im Landkreis Bad Kreuznach
Die Landrätin des Kreises Bad Kreuznach
Bad Kreuznach, 14.03.2020
An die Schulen
im Landkreis Bad Kreuznach
Kriterien zur Notbetreuung in den Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den Mitteilungen des Landes zu den Schulschließungen haben wir heute mit der Stabsstelle die Kriterien für die Umsetzung festgeschrieben
Ich möchte Sie bitten, diese zu beachten. Sollte es neue oder zusätzliche Informationen geben, teile ich Ihnen diese umgehend mit. Allgemeine Informationen finden Sie zudem auf den entsprechenden Internetseiten des Landes Rheinland-Pfalz. Die Informationen aus dem Landkreis Bad Kreuznach stellen wir zudem jeweils aktuell auf unsere Homepage.
Das Land hat den Eltern eine Notfallbetreuung an allen Schulen zugesichert. Diese soll nach unseren Kriterien ab Dienstag umgesetzt werden. Am Montag sollen die Schulen geschlossen bleiben.
Sollten am Montag dennoch Kinder vor der Schule stehen, müssen Sie diese Situa- tion bitte eigenverantwortlich und situationsabhängig klären und im Notfall auch die Betreuung des Kindes gewährleisten.
Mir wurde gerade mitgeteilt, dass im Bereich des ÖPNV der freigestellte Schüler- verkehr ab Montag nicht mehr fährt. Weitere Informationen über die Fahrpläne wird es am Montag nach Absprache mit dem RNN geben.
Daher werden diejenigen Eltern, deren Kinder in den kommenden Tagen in den Schulen betreut werden, möglicherweise den Schulweg selbst organisieren müs- sen.
Die Notbetreuung in den Schulen gilt nur für die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6.
Die Notbetreuung wird nur für diejenigen Kinder angeboten, die nicht zuhause be-
treut werden können und deren Eltern in folgenden Bereichen arbeiten: Krankenhäuser, Arztpraxen, Kliniken, Apotheken, Pflege, Alten- und Behinderten- einrichtungen, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Müllab- fuhr, Lebensmittelverkauf und -herstellung.
Die Schulen entscheiden vor Ort, ob anfragende Eltern diese Kriterien erfüllen. Hierbei reicht es, dass mindestens ein Elternteil in diesem Bereich arbeitet und die Betreuung nicht sicherstellen kann.
Ganztagsschüler, deren Eltern die genannten Kriterien erfüllen, sollen auch in den üblichen Zeiten betreut werden. Allerdings sind die Schulmensen geschlossen, die Kinder müssen sich selbst Essen mitbringen.
Die Schüler sollen in Gruppen von maximal 10 Personen betreut werden, Pausen auf dem Schulhof sind zeitversetzt zu gestalten.
Die Schulen und hier besonders auch die berührten Oberflächen werden täglich vom Reinigungspersonal gründlich und mit geeigneten Mitteln gereinigt.
Für alle außerschulischen Veranstaltungen, Vereinssport etc. bleiben die Hallen des Land- kreises bis auf weiteres geschlossen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, damit Sie die aktuelle Situa- tion organisieren können.
Herzliche Grüße Ihre Bettina Dickes